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Die Richtlinie der
EU-Kommission zur Elektroschrottentsorgung April
vom Plenum in rechtsverbindlich verabschiedet worden. In den angepassten
Landesgesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten wird die Entsorgung von
Elektroschrott dann zur Herstellersache. Käufern von Elektrogeräten sollen
die Recycling-Kosten als Posten "Entsorgungsabgabe" auf dem Kassenzettel
schon beim Kauf in Rechnung gestellt werden. EU-Bürgern wird es verboten
sein, Elektrogeräte auf den Hausmüll zu werfen. Nach der Richtlinie sollen
die Altgeräte an Sammelstellen abgegeben und dort von den Herstellern zur
umweltgerechten Entsorgung abgeholt werden. Darüber hinaus verbietet die
Richtlinie ab dem Jahr 2006 in allen Mitgliedstaaten den Einsatz von
Schadstoffen wie Blei bei der Herstellung von Elektrogeräten. |
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