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Die Richtlinie der EU-Kommission zur Elektroschrottentsorgung  April vom Plenum in rechtsverbindlich verabschiedet worden. In den angepassten Landesgesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten wird die Entsorgung von Elektroschrott dann zur Herstellersache. Käufern von Elektrogeräten sollen die Recycling-Kosten als Posten "Entsorgungsabgabe" auf dem Kassenzettel schon beim Kauf in Rechnung gestellt werden. EU-Bürgern wird es verboten sein, Elektrogeräte auf den Hausmüll zu werfen. Nach der Richtlinie sollen die Altgeräte an Sammelstellen abgegeben und dort von den Herstellern zur umweltgerechten Entsorgung abgeholt werden. Darüber hinaus verbietet die Richtlinie ab dem Jahr 2006 in allen Mitgliedstaaten den Einsatz von Schadstoffen wie Blei bei der Herstellung von Elektrogeräten.
 

    

 

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